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Objektplan
Objektpläne enthalten die gleichen Angaben wie Übersichtspläne. Sie werden jedoch nur für ein oder mehrere Gebäude
innerhalb einer größeren Anlage benötigt. Ggf. sind die Angaben zu detaillieren.
Inhalt der Pläne
Im zeichnerischen Teil sind Gefahrenhinweise über bauliche und technische Einrichtungen sowie Hinweise zu stofflichen Gefahren, baulichen und
technischen Anlagen darzustellen. Diese Darstellung erfolgt durch farbige Bildzeichen. Bei der grafischen Darstellung liegen die Hauptzufahrt bzw. der Hauptzugang des Objekts am unteren Rand des Blatts. Diese Darstellung
ermöglicht es dem jeweiligen Einsatzleiter, schon bei der Auskunft an der Schadenstelle die Einzelheiten des Objekts sofort zu erkennen. Der Feuerwehrplan muss mit einem Nord-Pfei1 versehen werden.
Weitere Hinweise zur Aufstellung der Feuerwehrpläne:
Gefahrenhinweise
Beispiele: Brandgefahr, Explosionsgefahr, Absturzgefahr, Gefahr durch giftige, ätzende oder biologische Stoffe, durch elektrische Anlagen und
Laserstrahlen, durch Radioaktivität sowie durch Druckgefäße und Behälteranlagen.
Bauliche Anlagen
Beispiele: horizontale und vertikale Brandabschnitte, tragende Teile wie Stützen, Wände, Wanddurchbrüche wie Fenster, Türen, Montageöffnungen,
Installationsschächte, Installationsdurchbrüche, wesentliche Maschinenaufstellungs- plätze, Förderanlagen, Regalanlagen.
Technische Anlagen
Beispiele: Alle Darstellungen von baubehördlich zugelassenen technischen Anlagen und Bauteilen im Verbund mit Wänden, Decken usw., aber auch
Türen, Tore, Brandschutzklappen, Schotten, Wandhydranten, Sprinkler-, CO 2 - und Inertgasanlagen, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie deren Bedienstellen, Sprinklerzentralen, Not-Aus-Schalter für
wichtige technische Anlagen.
Wände
Bei den Eintragungen müssen sich die Wände und sonstigen tragenden Elemente von sonstigen Einrichtungsgegenständen wie Maschinen und Regalanlagen
eindeutig unterscheiden. Dies kann durch Schwarzfärbung der Wände erfolgen.
Bildzeichen
Bildzeichen, die in die Pläne eingetragen werden, müssen unmissverständlich der tatsächlichen Position der Bauteile, technischen Anlagen oder
Bedienstellen zugeordnet sein. Dies kann durch Punkt-Strich-Kombination zum Symbol erfolgen.
Übereinstimmung mit betrieblichen Angaben
Alle Gebäude bzw. betrieblichen Anlagen müssen mit den werkseigenen Angaben und Namen übereinstimmen. Der Feuerwehrplan ist mit dem entsprechenden
Plan der evtl. vorhandenen Brandmeldeanlagen abzustimmen.
Behinderte Personen
Alle Aufenthaltsorte mit wesentlich behinderten Personen müssen eingetragen werden. Hierzu zählen: Krankenhäuser, Altenpflegeheime,
Intensivpflegebereiche, Arbeitsplätze von körperlich/geistig Behinderten, Reha-Kliniken usw.
Besondere Gefahrenhinweise
Alle besonderen Gefahren müssen im Feuerwehrplan wie auch im schriftlichen Teil enthalten sein. Hierzu zählen z.B. insbesondere Angaben über alle
brennbaren Flüssigkeiten und Gase, leicht entzündliche feste Stoffe, brandfördernde Stoffe mit Angabe über maximale Lager- und Verarbeitungsmengen, Stoffarten, die Kennzahl (z.B. Un-Stoffnummer), alle giftigen und
ätzenden Stoffe mit Angaben der handelsüblichen Namen, den genauen chemischen Bezeichnungen, den maximalen Lagermengen und Verarbeitungsmengen, explosionsgefährliche Stoffe, z.B. Sprengstoffe, Druckgase in
Druckbehältern, Lösungsmittel, brennbare Stäube o.ä. Stoffe mit Angaben der Stoffart, Lager- bzw. Verarbeitungsmengen sowie den entsprechenden Kennzahlen, Gefahrstoffe in Bereichen mit biologischen Arbeitsstoffen, die
Gefahrengruppe bei radioaktiven Stoffen und in gentechnischen Labors, Warnhinweise, soweit bestimmte Löschmittel nicht eingesetzt werden dürfen.
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