AIIgemeines Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C.
Teil A Teil A (Aushang) richtet sich an alle Personen (z. B.
Bewohner, Beschäftigte, Mitarbeiter von Fremdfirmen, Besucher), die sich in einer baulichen Anlage aufhalten (Regeln für die Erstellung siehe DIN 14096 Abschnitt
Teil B Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) richtet sich an die Personen (z. B. Bewohner, Beschäftigte), die sich nicht nur
vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten (Regeln für die Erstellung siehe DIN 14096-2).
Teil C Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben) richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere
Aufgaben im Brandschutz übertragen sind (z. B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure) (Regeln für die Erstellung siehe DIN 14096-3).
Je nach Art, Nutzung und Größe der baulichen Anlage darf im
Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Behörde auf das Erstellen der Teile B und/ oder C verzichtet werden.
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